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Winterdienst und Reinigung der Straßen

Bad Tennstedt, den 07. 02. 2021

Werte Bürgerinnen und Bürger, 

Ich möchte an dieser Stelle auf unsere Straßenreinigungssatzung verweisen, nach der alle Grundstückseigentümer nicht nur zur Reinigung der Straße verpflichtet sind, sondern auch für den Winterdienst. Dabei ist der Schnee ausdrücklich nicht auf die Straßen zu beräumen. Nur so können die Stadtarbeiter diese entsprechend räumen, damit Rettungsdienst und Feuerwehr im Ernstfall durchkommen. Erleichtern würde das Ganze, wenn jeder Autobesitzer, der im Besitz eines Stellplatzes oder einer Garage ist, diese auch nutzt. Die Straßenreinigungssatzung ist für jedermann auf der Homepage der Stadt einzusehen. Vielen Dank für eure Unterstützung und Verständnis. 

Jens Weimann 

Bürgermeister