Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten 2026

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 07.​10.​2025

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Unsere Dörfer Ballhausen, Kutzleben mit Lützensömmern, Haussömmern, Hornsömmern und Mittelsömmern sind Förderschwerpunkt der Dorferneuerung. 

Sowohl kommunale als auch private Projekte können zwischen 2024 und 2028 gefördert werden.

 

1. Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Private Eigentümer, Vereine, Unternehmen

  • für Investitionen in Gebäude und dörfliche Infrastruktur

Gefördert werden z. B.:

  • Werterhalt von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen (regionaltypisch)

  • Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen

 

2. Förderkonditionen

  • Antragsfrist: 15. Januar 2026

  • Förderhöhe: bis zu 35 % der Kosten, max. 15.000 € pro Gebäude

  • Mindestinvestition: 7.500 €

  • nur Firmenleistungen (keine Eigenleistungen)

 

⚠ Maßnahmen erst nach Genehmigung durch TLLLR (Förderstelle) starten. Auszahlung nach Fertigstellung.

 

3. Beratung & Unterstützung

Kontakt: Thüringer Landgesellschaft (ThLG), kostenfrei

  • Simona Tappe 📞 0361 44 13-201 | ✉

  • Katja Schneevoigt 📞 0361 44 13-141 | ✉

 

4. Antragsverfahren 2026

  • Beratungstermin mit ThLG vereinbaren (inkl. Vor-Ort-Besichtigung)

  • ThLG erstellt Beratungsprotokoll + Checkliste für Antragsteller

  • Anmeldung im Online-Portal PORTIA, Antrag erstellen

  • 30. Oktober 2025: Kostenangebote zur Vorprüfung einreichen

  • 30. November 2025: Stellungnahme + Fotodokumentation durch ThLG

  • 15. Januar 2026: Fristgerechte Einreichung aller Unterlagen beim TLLLR