Aufhebung der Stallpflicht im Unstrut-Hainich-Kreis ab dem 09.12.2025
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des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises
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08.12.2025
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hebt zum 09. Dezember 2025 die Stallpflicht für Geflügel und andere gehaltene Vögel im gesamten Kreisgebiet auf. Damit sind auch Veranstaltungen mit Vögeln – wie Ausstellungen oder Märkte – wieder zulässig, sofern die weiterhin geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Zum Schutz vor einer erneuten Ausbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bleiben die folgenden Maßnahmen bestehen:
Eingänge zu Geflügelhaltungen müssen weiterhin mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion (z. B. Desinfektionswannen oder -matten) ausgestattet sein.
Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung zu tragen; Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen.
Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge und Transportbehältnisse sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Entscheidung zur Beendigung der Stallpflicht basiert auf einer aktuellen fachlichen Risikobewertung. Ausschlaggebend waren, dass seit dem 26.11.2025 im Unstrut-Hainich-Kreis keine Influenza-positiven Tiere mehr festgestellt wurden. Zudem sind die meisten Zugvögel bereits durchgezogen, wodurch das Risiko einer Einschleppung deutlich sinkt. Grundsätzlich ist in Thüringen ein Rückgang der Geflügelpestfälle zu verzeichnen.
In der Gesamtschau ergibt sich damit ein geringeres Risiko für einenHausgeflügelausbruch, sodass die bestehenden Einschränkungen gelockert werden können.
Die entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza wurde am 08.12.2025 im Amtsblatt des Landkreises öffentlich bekannt gemacht.
Das Amtsblatt finden Sie hier:https://www.unstrut-hainich-kreis.de/fileadmin/Dokumente/Amtsblatt/amtsblatt_2025-45_2025-12-08.pdf
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
R. Rothe
Pressestelle