Neue Thüringer Verordnung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. Juli 2020

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 14. 07. 2020

Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit den Neufassungen der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung und der Vierten Quarantäneverordnung, die am 7. Juli 2020 unterzeichnet wurde, am 15. Juli 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und am 16. Juli 2020 in Kraft treten wird.