Änderung bei der Veröffentlichung von Geburtstagsjubiläen im Amtl. Mitteilungsblatt

Bad Tennstedt, den 12. 01. 2022

Daten zu Geburtstagjubiläen werden nur eingeschränkt veröffentlicht 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

mit Beginn des neuen Jahres müssen wir als Verwaltung die Veröffentlichung der Geburtstagsjubiläen an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Alle Städte und Gemeinden sind vom Landesdatenschutzbeauftragten und vom Gemeinde- und Städtebund angewiesen worden, sich zwingend an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. 

Zu Ihrem persönlichen Schutz (um den Missbrauch Ihrer Daten ggf. für Betrügereien zu verhindern) darf die Veröffentlichung der persönlichen Daten in bisheriger Form nicht mehr erfolgen.

Uns ist bewusst, dass sich die Veröffentlichung der Jubiläen stets großer Beliebtheit erfreut hat.

Um rechtlich konform zu handeln und einen bürgerfreundlichen Kompromiss zu finden, werden wir die Veröffentlichungen ändern. Zukünftig gratulieren wir monatlich den Geburtstagsjubilaren ausschließlich unter Nennung Ihres Namens in Ihrer Gemeinde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Hauptamt / allgem. Verwaltung