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Neue Richtlinie zur finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen beschlossen

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 09. 01. 2025

Medieninformation

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

      Büro Landrat, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

      E-Mail:

      www.unstrut-hainich-kreis.de

      Tel:  03601-801000

      Fax: 03601-801080

 

 

09.01.2025

Neue Richtlinie zur finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen beschlossen

Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2024 eine neue Richtlinie zur finanziellen Förderung von gemeinnützigen Vereinen verabschiedet. Mit diesem Beschluss reagiert der Kreis auf die zunehmende Bedeutung der Vereinsarbeit in der Region und legt klare Kriterien und transparente Verfahren fest, um die jährlichen Zuwendungen und Spenden effizient und gerecht zu verteilen. Sie soll dazu beitragen, die Vielfalt und Vitalität der Vereinslandschaft im Unstrut-Hainich-Kreis langfristig zu sichern. 

Die neue Richtlinie tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. 

Wesentliche Inhalte der Richtlinie:

  • Antragsstellung: Anträge können laufend eingereicht werden, wobei pro Jahr nur ein Antrag pro Verein möglich ist.

  • Voraussetzung: Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage eines Freistellungsbescheids.

  • Förderhöhe: Maximal 1.000 EUR pro Antragsteller.

  • Entscheidungsgremium: Der Kreisausschuss des Unstrut-Hainich-Kreises entscheidet über die Bewilligung und Höhe der Mittel.

Antragsverfahren:

Die Anträge auf „Finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen“ sind schriftlich an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis / Ehrenamtsbeauftragte, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen oder im Onlineverfahren per Mail an  unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsvordruckes zu richten. 

Das Antragsformular sowie die Richtlinie sind auf der Homepage des Unstrut-Hainich-Kreises unter https://www.unstrut-hainich-kreis.de/landkreis/landratsamt/fachbereich-landrat/buero-landrat/vereinsfoerderung/  abrufbar oder können per Mail an  angefordert werden. 

Frau Döring steht als Ansprechpartnerin für Fragen und Unterstützung zu dieser Förderung und weiteren Vereinsunterstützungen zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 03601 – 801016 zu erreichen.

Mit dieser neuen Richtlinie setzt der Unstrut-Hainich-Kreis ein starkes Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement und stärkt die Basis für ein lebendiges und vielfältiges Miteinander in der Region.