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Information der Kfz-Zulassungsbehörde & Neue Regelung für Passbilder – Gilt nicht in der Fahrerlaubnisbehörde!

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 06. 05. 2025

Mitteilungspflicht der Fahrzeughalter bei Änderung der Anschrift

bzw. des Namens gem. §15 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

 

Die Fahrzeughalter sind verpflichtet bei Änderung der Anschrift bzw. des Namens dies

unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen und die Berichtigungen

der Halterdaten in den Fahrzeugdokumenten sowie im Zentralen Fahrzeugregister

vorzunehmen.

 

Zur Erledigung dieser Vorgänge ist es erforderlich, bei der Kfz-Zulassung einen Termin

zu vereinbaren.

 

Termine können online unter: www.unstrut-hainich-kreis.de gebucht werden.

 

Weiterhin ist es erforderlich, folgende Unterlagen mitzubringen:

 

Wohnort- bzw. Standortwechsel (Firmen) (Umzug innerhalb des Kreises bzw.

Kennzeichenmitnahme aus einem anderen Landkreis/ Zulassungsbezirk) sowie

bei Gemeindeneugliederungen

- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

- Hauptuntersuchungsnachweis

 

Namensänderung

- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis

- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

- Hauptuntersuchungsnachweis

 

Kosten pro Fahrzeug: 12 €

 

 

Ihre Kfz-Zulassungsbehörde


 

 

Wichtige Mitteilung des Fachdienstes Straßenverkehr des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis

 

Neue Regelung für Passbilder – Gilt nicht in der Fahrerlaubnisbehörde!

 

Ab dem 1. Mai 2025 werden bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln bei Einwohnermeldeämtern nur noch digitale Passbilder akzeptiert.

 

In der Fahrerlaubnisbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises gilt diese Regelung jedoch nicht.

 

Hier können Passbilder weiterhin nur in gedruckter Form verarbeitet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Passbild bei Beantragung eines Führerscheines, einer Fahrerkarte oder Fahrerqualifizierungsnachweises ausschließlich in gedruckter Version vorliegt.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!