Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028 im Unstrut-Hainich-Kreis
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 12.03.2026
Alle Eltern, deren Kinder am 01. August 2027 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder vom 02. Mai 2026 bis 10. Mai 2026 an den staatlichen Grundschulen des Unstrut-Hainich-Kreises anzumelden.
Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens 5 Jahre alt sind, können von ihren Eltern ebenfalls angemeldet werden.
Möchten Sie Ihr Kind an der Sebastian-Kneipp-Grundschule anmelden? Die Anmeldetermine sind: Mo 04.05.2026 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr Die 05.05.2026 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr Mi 06.05.2026 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr Do 07.05.2026 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr Fr 08.05.2026 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Sollten Sie keinen dieser Termine wahrnehmen können, ist es zwingend erforderlich, telefonisch einen anderen Termin für den Anmeldezeitraum zu vereinbaren. Verspätete Anmeldungen werden nach Erreichen der Kapazität zweitrangig behandelt.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage der Grundschule unter www.grundschule-sebastian-kneipp.de unter Aktuelles/Downloads.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ein Sorgeberechtigtennachweis (bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten) sowie der Impfausweis im Original vorzulegen. Zur Anmeldung möchten bitte beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten erscheinen oder eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten vorlegen.
Zwingend erforderlich ist auch die Angabe einer Zweitwunschschule. Ohne diese Angabe kann der Antrag nicht angenommen werden. Nach Wegfall der bisherigen Schulbezirke wird die Aufnahme an einer Schule in Wohnortnähe garantiert. Falls die Anzahl der Anträge die Kapazität der Schule übersteigt, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.
Nach § 4 Abs. 4 bis 7 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes (ThürSchFG) werden Beförderungskosten erst ab einem Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher und sicherer Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule oder dem Unterrichtsort) von mindestens 2 Kilometern für Schüler der Klassen 1 bis 4 übernommen. Eine Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule.
Sebastian-Kneipp-Grundschule Bad Tennstedt, Goetheweg 2, 99955 Bad Tennstedt Tel.: 036041/42056 E-Mail: Homepage: www.grundschule-sebastian-kneipp.de