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Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vom 25.07.2023 bis 30.09.2023

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 21. 07. 2023

Medieninformation

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

     Büro Landrat, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen

     E-Mail:

     www.unstrut-hainich-kreis.de

     Tel:  03601-801000

     Fax: 03601-801080

 

 

21.07.2023

 

Die fehlenden ergiebigen Niederschläge der letzten Wochen und Monate haben dazu geführt, dass die Pegel der Bäche und Flüsse im Kreisgebiet stark gefallen sind.

Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, bedürfen grund­sätz­lich gem. §§ 8 und 9 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Aber auch eine erteilte Erlaubnis begründet kein Recht auf uneingeschränkte Benutzung und ist widerruflich erteilt (§ 18 Abs. 1 WHG).

Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist gemäß § 33 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können. Diese Mindestwasser­führung ist derzeit nicht mehr gewährleistet.

Auf Grundlage des WHG ist ab sofort bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen und anderen Zwecken mittels Pumpen zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 77 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Das Schöpfen mit Handgefäßen ist gemäß § 25 Abs. 1 ThürWG weiterhin erlaubt.

Die Wettersituation hat in den Gewässern des Landkreises zu niedrigen Wasser­ständen geführt. Vor allem in kleineren Gewässern sind die Abflussmengen bedenklich niedrig bzw. sind diese Gewässer sogar trockengefallen.

Da eine grundlegende Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage noch verschärft.

Entsprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung des Landratsamtes die Le­bens­grundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebens­raum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten und des Menschen. Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verant­wortungs­bewusst zu verhalten.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt Nr. 28-2023 (Datum der Veröffentlichung: 24.07.2023) auf der Internetseite des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis eingesehen werden.