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„OBK 2.2“ - Naturschutzverwaltung sorgt für aktuelle Daten über wertvolle Biotope

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 27. 02. 2024

Offenland-Biotope im Unstrut-Hainich-Kreis  werden neu kartiert

 

Mit dem Wort „Biotop“ werden in der Fachsprache von Ökologie und Naturschutz die gegenüber der Umge­bung abgrenzbaren Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen bezeichnet – der Begriff hat auch Eingang in die Umgangssprache gefunden, z. B. für den Teich als Biotop im Garten. 

Um Informationen über die Verbreitung und die Gefährdung von Lebensräumen zu erheben und den Schutz wertvoller Biotope gewährleisten zu können, werden in allen Bundes­ländern die artenreichen oder seltenen Biotope kartiert. Dazu wer­den im Gelände alle aus Naturschutzsicht besonders wert­vollen Bereiche aufgesucht und ihre genaue Lage, ihr Artenbestand sowie weitere Infor­mationen erfasst. In Thüringen ist dies im Zeitraum 1996 – 2012 flächendeckend erfolgt. 

Der Unstrut-Hainichkreis ist von den waldarmen Ackerflächen des Thüringer Beckens geprägt, durch die sich die Unstrutaue zieht. Der Anteil an Biotopen ist hier nicht hoch. Dagegen sind die Muschelkalkstandorte  im Bereich des Hainichs und im südlichen Eichsfeld vielfältiger, wo Halbtrockenrasen und andere Trockenbiotope kennzeichnend sind. Verbreitet sind aufgelassene Steinbrüche und Streuobstwiesen zu finden. Insgesamt weist der Landkreis eine Fläche von 3,2 % an geschützten Biotopen auf.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Genauigkeit solcher Kartierungen etwa im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung oder der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien der EU deutlich gestiegen. Aufgrund der in der Landschaft ständig stattfindenden Veränderungen, sind die ältesten der vorliegenden Daten inzwischen, nach teils über zwanzig Jahren, nicht mehr durchgängig aktuell.

Aus diesem Grund erfolgt im Unstrut-Hainich-Kreis und anderen Landkreisen von 2024 bis 2027 im Auftrag der obersten Naturschutz­be­hörde und durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Aktualisierung der Biotopdaten. Für die Kartierung selbst sind Planungsbüros beauftragt. Die mit der unteren Naturschutzbehörde im Landrats­amt abgestimmten Arbeiten werden im Gelände von fach­kundigen Kartierern durchgeführt. 

Erfasst werden nicht alle Flächen, sondern nur ausgewählte Biotope bzw. Lebensräume. Konkret sind dies die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Thüringer Natur­schutz­gesetz sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der „Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen“ (FFH-Richtlinie).

Grundsätzlich beschränkt sich die Kartierung auf die Ortslagen (ohne Bebauung und Hausgärten) und das Offenland bzw. die Agrarlandschaft. Die Waldbiotope werden durch die Forstverwaltung erfasst. Da einzelne zu erfassende Offenland-Biotope/-Lebensraumtypen auch im Wald vor­kommen (z. B. Bäche, Teiche, Felsen u. ä.), sind trotzdem Begehungen von Waldflächen erforderlich.

 

Betreten von Grundstücken

Um die Kartierung durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierer erforderlich. Rechtliche Grundlage ist hier § 30 Abs. 1 des Thüringer Naturschutzgesetzes: „Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde […] sowie die, die von ihnen beauftragt […] wurden, […] sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren.“

Die Kartierer können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Weitere Informationen zu Biotopen

 

Mehr Informationen über die Biotopkartierung erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter http://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/biotopschutz/index.aspx.